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Zertifizierungen

AZAV – Trägerzulassung

Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarkpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV Trägerzulassung. CERTURIA bietet uns Begutachtungsverfahren für die notwendigen Trägerzulassungen in folgenden Fachbereichen an:​

  • FB1  Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)

  • FB4  Berufliche Weiterbildung (IHK nach §34a)

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 »Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung«

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Zertifikat 2.jpg
Certuria Siegel AZAV_B (Vektoren, CMYK, Farbe)_Maßnahmezulassung_300dpi.jpg
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