top of page
Zertifizierungen
AZAV – Trägerzulassung
Um die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern, benötigen alle Anbieter arbeitsmarkpolitischer Dienstleistungen seit April 2012 eine AZAV Trägerzulassung. CERTURIA bietet uns Begutachtungsverfahren für die notwendigen Trägerzulassungen in folgenden Fachbereichen an:​
-
FB1 Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III)
-
FB4 Berufliche Weiterbildung (IHK nach §34a)
​
​
​
»Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung«
​
bottom of page