IHK-Sachkundeprüfung
nach §34a GewO
Sachkunde
Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende erbringen und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:
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Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)
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Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)
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Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)
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Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion.
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Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.
Berufssprachkurs
Durch die Teilnahme an einem Berufssprachkurs können
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Zugewanderte,
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EU-Bürger und
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Deutsche mit Migrationshintergrund
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ihre Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt,
in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen verbessern.
Es gibt
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Basiskurse: Hier lernen Sie Deutsch, das Sie grundsätzlich im Arbeitsalltag brauchen.
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Spezialkurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden (akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe/Spezialkurse Einzelhandel und Gewerbe/Technik): Hier lernen Sie Fachbegriffe oder Ausdrücke, etwa für die Pflegebranche oder das Handwerk.
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Spezialkurse für ehemalige Integrationskursteilnehmende, die das Sprachziel B1 nicht erreicht haben.
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Kurse für Auszubildende oder Beschäftigte, die sich an den konkreten Bedarf der Ausbildung oder der Berufe orientieren.