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IHK-Sachkundeprüfung
nach §34a GewO

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Sachkunde

Den Nachweis der Sachkundeprüfung muss im Bewachungsgewerbe der Gewerbetreibende erbringen und das Wachpersonal in folgenden Tätigkeitsbereichen:

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  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen, Sicherheitspersonal in öffentlich zugänglichen Einkaufszentren oder Bahnhöfen)

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  • Schutz vor Ladendieben (z.B. Ladendetektive; Türsteher im Eingangsbereich von Läden)

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  •  Einlasskontrollen im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z. B. Türsteher)

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  • Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion.

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  • Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

 

Der Unternehmer darf also kein Personal ohne Sachkundeprüfung in den genannten Bereichen einsetzen.

Berufssprachkurs

Durch die Teilnahme an einem Berufssprachkurs können 

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  • Zugewanderte,

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  • EU-Bürger und

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  • Deutsche mit Migrationshintergrund

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ihre Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt,

in die Ausbildung oder in weiterführende Maßnahmen verbessern. 

 

Es gibt

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  • Basiskurse: Hier lernen Sie Deutsch, das Sie grundsätzlich im Arbeitsalltag brauchen.

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  • Spezialkurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden (akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe/Spezialkurse Einzelhandel und Gewerbe/Technik): Hier lernen Sie Fachbegriffe oder Ausdrücke, etwa für die Pflegebranche oder das Handwerk. 

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  • Spezialkurse für ehemalige Integrationskursteilnehmende, die das Sprachziel B1 nicht erreicht haben. 

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  • Kurse für Auszubildende oder Beschäftigte, die sich an den konkreten Bedarf der Ausbildung oder der Berufe orientieren.

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